Anwaltsdeutsch …

Die Rechtsanwaltskammer schaltet derzeit Inserate mit der Headline: „Wer rote Zahlen schreibt, braucht nicht gleich schwarz sehen.“ Dazu kann ich nur sagen: Wer „brauchen“ ohne „zu“ gebraucht, braucht „brauchen“ gar nicht zu gebrauchen. Oder – frei nach weiland Bruno Kreisky: „Lernen Sie Deutsch, Herr Rechtsanwalt!“ 😉

2 Meinungen zu “Anwaltsdeutsch …

  1. Robert Grischany

    … äh, wie ist das gemeint?
    Wenn „schwarz“ kleingeschrieben ein Adjektiv ist, dann werden Schwarzseher im Sinne des GIS angesprochen?
    Wer Verluste macht braucht nicht gleich, ohne Gebühren zu bezahlen, fern zu sehen? Die „message“ diese „Slogans“ verstehe ich nicht.
    Oder ist „Schwarz“ großgeschrieben als Substantiv eine (z.B. politische) Farbe beschreibend anzuwenden ? Soll ausgedrückt werden, dass man überall nur mehr Schwarz sieht, also keine anderen Farben??
    Was soll die Kernaussage sein ?
    Bitte um Aufklärung =:-o
    danke
    Rob Ratlos

    Antwort
  2. Mathias Miller-AichholzTexter

    @ Rob: hier ist „schwarzsehen“ als Zeitwort gemeint, daher gehört es auch als verbundenes Wort geschrieben. Das ist der zweite Fehler in der Anwaltsanzeige. Du hast recht, wenn man es getrennt schreibt, müsste Schwarz groß geschrieben werden. Denn wenn man „Schwarz sieht“, dann sieht man die Farbe, und die ist ja ein Hauptwort. In diesem Sinne gehört auch „schwarzsehen“ im Sinne der GIS in verbundener Weise geschrieben.

    Antwort

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