Der textblog im Juni 2011:

Anwaltsdeutsch …

Die Rechtsanwaltskammer schaltet derzeit Inserate mit der Headline: „Wer rote Zahlen schreibt, braucht nicht gleich schwarz sehen.“ Dazu kann ich nur sagen: Wer „brauchen“ ohne „zu“ gebraucht, braucht „brauchen“ gar nicht zu gebrauchen. Oder – frei nach weiland Bruno Kreisky: „Lernen Sie Deutsch, Herr Rechtsanwalt!“ 😉

Sagen Sie konkret, was Sie zu bieten haben!

Allzu oft versuchen Unternehmen, Interesse zu wecken mit dem Wörtchen „mehr“ und vergessen dabei, dass das alleine nicht reicht. „Weine und mehr“, „Werbung und mehr“, „Wohnen und mehr“ … – ganz ehrlich: So schwammig wie das rüberkommt, locken Sie damit keinen Hund hinterm Ofen hervor. Die wenigsten Menschen werden darüber nachdenken, was hinter diesem „mehr“ wohl stecken mag; und damit geht es einfach unter – Effekt gleich null.

Wenn Sie mehr zu bieten haben als Weine, Werbung und Wohnen, dann sagen Sie es auch! „Weine, Champagner und Delikatessen für Genießer“ beispielsweise, oder „Werbung, die verkauft – Events, die begeistern“, oder „Wohnen und Accessoires für Menschen mit Stil“. Was auch immer – Hauptsache es ist mehr als „mehr“ :-)